12.10.2015, 12:46
Nun, das Zuteilen eines Kennzeichens liegt im Ermessen und in der alleinigen Befugnis der Zulassungsstelle. Die entscheiden welche Art des Kennzeichens genutzt werden darf. Etwas seltsam ist das du ein kleines Schild gestempelt bekommen hast und nachträglich aufgefordert wirst es zu korrigieren. Dir eine Mängelkarte auszustellen finde ich etwas befremdlich. Die Mängelkarte müsste das Amt sich selber schicken, denn die haben den Fehler ( wenn es einer war ) begangen. Grundsätzlich, zumindest ist es bei uns in Köln so, wird ein kleines Kennzeichen an einem Auto nur über eine Sondergenehmigung erteilt. Dazu wird dein Auto von einer Prüfstelle beim Amt begutachtet, penibel nachgemessen und wenn der Prüfer der Meinung ist das nur ein kleines Schild auf dein Auto passt, dann wird die Sondergenehmigung erteilt. Der Prüfer stellt eine Bescheinigung aus mit der die/der Mitarbeiter/in dir das kleine Kennzeichen aushändigen darf. Dein Post liest sich jetzt so, das du bei der Zulassungsstelle direkt vom Mitarbeiter das kleine Schild zugeteilt bekommen hast. In dem Falle fehlt die Sondergenehmigung. Das kann jetzt im Zuge einer Prüfung aufgefallen sein. Fakt ist aber das du kein kleines Schild bekommst wenn die Möglichkeit besteht das herkömmliche EU Schild zu montieren. Und das ist bei der C5 nun mal der Fall. Hier wäre ein kleines Schild nur unter dem kosmetischen Aspekt zu bergünden und das reicht nicht aus. Ich hatte leider auch kein Glück mit einem kleinen Schild und bin hier dann den Kompromiss eines kürzeren Schildes eingegangen. Deswegen den Anwalt einzuschalten halte ich für etwas vermessen. Ich denke nicht das ein Anwalt sich wegen so einer banalen Sache auseinander setzen möchte. Die Kosten würde ich mir sparen.
Gruß aus Köln
Juergen
Juergen