12.10.2015, 21:33
Zitat:Original von uwe123
Von dem Geld was Ihr verklagen wollt könnte man soviele schöne grössere Ladeluftkühler kaufen.
Gegen die Physik kannste nunmal nicht anstinken
(Je wärmer die Luft umso niedriger die Leistung)
Und Messungen werden nunmal bei definierten Temperaturen gemacht, ich glaube 20 Grad war die Bezugstempertur.
Uwe
ja genau ,und dann ist zur Belohnung noch die Garantie weg...
nicht alles was zwei Backen hat ist ein Gesicht ...