13.10.2015, 12:17
meine Meinung:
also, entweder akzeptierst du dein "Fehlverhalten" (ich denke mal, die Situation, in der du wirklich spontan von einem anderen Fahrzeug durch Spurwechsel in ein zu kurzes Abstandsverhältnis gebracht wurdest, ist ein Wunschdenken um die Konsequenzen zu verringern/abzuwehren), wenn nicht, dann verzeihe mir die Vorverurteilung und kämpfe um dein Recht!
oder du versuchst (mit juristischem Beistand) dagegen vorzugehen.
Im zweiteren Fall solltest du aber bedenken, dass die Folgen nebst den Kosten für Anwalt auch höhere Verfahrenskosten und das Risiko von Auflagen (Fahrtenbuch etc) sein können.
Das ist letztendlich allein deine Entscheidung.
Sicher bin ich mir, dass die Beamten heutzutage nicht mehr auf der Brotsuppe dahergeschwommen sind und irgendwelche nicht beweisbaren Gegenargumente alle schon gehört haben und auch ausgeschlossen haben. Ebenso die Geschichten von den durch Verfahrensfehler oder Formfehler oder fehlerhaften Geräten falsch ausgestellten Bußgeldbescheiden sind meist nur Wunschdenken und von der Bild-Zeitung (und dergleichen Medien) verbreitetenden "Strohhalme".
Auch mit einem Kasten Bier oder ein kleiner Schein für die Beamten ist heutzutage nichts mehr zu machen (und find ich eigentlich sehr gut, schließlich will ich nicht wirklich in einer Bananenrepublik leben).
Also, entweder sieht ein "erfahrener" Anwalt in deinem Fall die Möglichkeit den Folgen zu entgehen, dann kannst du mit dieser Entscheidung durchaus "drumrumkommen", (sofern "man" sich hinter einem Unschulds-Paragraphen verstecken will/kann). Schließlich ist es ja auch so, dass wir in D solange "unschuldig" sind, bis uns die Schuld bewiesen wurde oder wir ein Geständnis abgelegt haben.
Oder blechen.
Selbstverständlich sollte man auch berücksichtigen, wie stark man von den Folgen betroffen ist. Ein Berufsfahrer oder beruflich auf den Führerschein angewiesen und bereits mehrfache Punkte in Flensburg muss eher ein Risiko und Auflagen mit Fahrtenbuch etc. eingehen, als wenn man in 10 Jahren einmal Punkte sammelt und "nur" blechen darf.
Werner
also, entweder akzeptierst du dein "Fehlverhalten" (ich denke mal, die Situation, in der du wirklich spontan von einem anderen Fahrzeug durch Spurwechsel in ein zu kurzes Abstandsverhältnis gebracht wurdest, ist ein Wunschdenken um die Konsequenzen zu verringern/abzuwehren), wenn nicht, dann verzeihe mir die Vorverurteilung und kämpfe um dein Recht!
oder du versuchst (mit juristischem Beistand) dagegen vorzugehen.
Im zweiteren Fall solltest du aber bedenken, dass die Folgen nebst den Kosten für Anwalt auch höhere Verfahrenskosten und das Risiko von Auflagen (Fahrtenbuch etc) sein können.
Das ist letztendlich allein deine Entscheidung.
Sicher bin ich mir, dass die Beamten heutzutage nicht mehr auf der Brotsuppe dahergeschwommen sind und irgendwelche nicht beweisbaren Gegenargumente alle schon gehört haben und auch ausgeschlossen haben. Ebenso die Geschichten von den durch Verfahrensfehler oder Formfehler oder fehlerhaften Geräten falsch ausgestellten Bußgeldbescheiden sind meist nur Wunschdenken und von der Bild-Zeitung (und dergleichen Medien) verbreitetenden "Strohhalme".
Auch mit einem Kasten Bier oder ein kleiner Schein für die Beamten ist heutzutage nichts mehr zu machen (und find ich eigentlich sehr gut, schließlich will ich nicht wirklich in einer Bananenrepublik leben).
Also, entweder sieht ein "erfahrener" Anwalt in deinem Fall die Möglichkeit den Folgen zu entgehen, dann kannst du mit dieser Entscheidung durchaus "drumrumkommen", (sofern "man" sich hinter einem Unschulds-Paragraphen verstecken will/kann). Schließlich ist es ja auch so, dass wir in D solange "unschuldig" sind, bis uns die Schuld bewiesen wurde oder wir ein Geständnis abgelegt haben.
Oder blechen.
Selbstverständlich sollte man auch berücksichtigen, wie stark man von den Folgen betroffen ist. Ein Berufsfahrer oder beruflich auf den Führerschein angewiesen und bereits mehrfache Punkte in Flensburg muss eher ein Risiko und Auflagen mit Fahrtenbuch etc. eingehen, als wenn man in 10 Jahren einmal Punkte sammelt und "nur" blechen darf.
Werner
wer niemals Brot im Bette aß......weiß nicht wie Krümmel piksen........und ist die ganze Nacht hungrig..