02.12.2015, 15:15
Tut mir leid für dich, keine schöne Sache.
Oben genannte Klausel zeigt nur, dass der Verkäufer was das Juristische betrifft ein Idi*t ist (positiv für dich). Die Klausel ist für einen nicht-gewerblichen Verkauf an einen absoluten Laien bedeutungslos. Was sollst du denn auch prüfen oder herausfinden als Laie?!? Der Verkäufer hingegen ist Experte und darf bekannte Mängel am Fahrzeug beim Verkauf nicht verschweigen.
Mängel am Fahrzeug genau dokumentieren und dann entscheiden, ob das Einschalten eines Gutachters und der Gang zum Anwalt angebracht ist.
Mängel die bei so einem Auto m. E. unter 'kann mal passieren' fallen sind:
Grenzwertig weil sicherheitsrelevant sind:
Die folgenden Schäden können bei einem Verkäufer/Experten m. E. als bekannt vorausgesetzt werden:
Falls die letzten beiden Mängel nicht im Kaufvertrag aufgelistet sind, stehen deine Chancen nicht schlecht. Evtl. hilft ja auch schon ein scharfes Schreiben eines Anwalts, weil dem Verkäufer sehr wohl klar ist auf welch 'dünnem Eis' er sich befindet. Alles Gute!
Zitat:P.S. Im Kaufvertrag steht: "Verkauft wie besichtigt, geprüft und probegefahren."
Oben genannte Klausel zeigt nur, dass der Verkäufer was das Juristische betrifft ein Idi*t ist (positiv für dich). Die Klausel ist für einen nicht-gewerblichen Verkauf an einen absoluten Laien bedeutungslos. Was sollst du denn auch prüfen oder herausfinden als Laie?!? Der Verkäufer hingegen ist Experte und darf bekannte Mängel am Fahrzeug beim Verkauf nicht verschweigen.
Mängel am Fahrzeug genau dokumentieren und dann entscheiden, ob das Einschalten eines Gutachters und der Gang zum Anwalt angebracht ist.
Mängel die bei so einem Auto m. E. unter 'kann mal passieren' fallen sind:
Zitat:- Stossdämpfer vorne links geplatzt
- Servopumpe leckt
- selbstgebastelter Sicherungskasten
Grenzwertig weil sicherheitsrelevant sind:
Zitat:- Bremse vorne rechts falsch und unvollständig zusammengebaut
- Bremsleitung gewechselt mit selbstgebasteltem Schlauch
Die folgenden Schäden können bei einem Verkäufer/Experten m. E. als bekannt vorausgesetzt werden:
Zitat:- Unfallwagen
- gerissene und geschweisste Vorderachse
Falls die letzten beiden Mängel nicht im Kaufvertrag aufgelistet sind, stehen deine Chancen nicht schlecht. Evtl. hilft ja auch schon ein scharfes Schreiben eines Anwalts, weil dem Verkäufer sehr wohl klar ist auf welch 'dünnem Eis' er sich befindet. Alles Gute!