02.12.2015, 15:32
Zitat:Original von ratprof
Die folgenden Schäden können bei einem Verkäufer/Experten m. E. als bekannt vorausgesetzt werden:
Zitat:- Unfallwagen
- gerissene und geschweisste Vorderachse
Falls die letzten beiden Mängel nicht im Kaufvertrag aufgelistet sind, stehen deine Chancen nicht schlecht. Evtl. hilft ja auch schon ein scharfes Schreiben eines Anwalts, weil dem Verkäufer sehr wohl klar ist auf welch 'dünnem Eis' er sich befindet. Alles Gute!
Im Kaufvertrag sind keinerlei Mängel erwähnt, auch in einer dem KV angehefteten "Checkliste" ist nichts diesbzgl. erwähnt.
Selbst die unzähligen Seiten des TÜV Nord (Einzelabnahme?) erklären alles für vorschriftsmäßig.