03.12.2015, 00:37
Da geht doch nur eins, Schreiben zur Rückabwicklung, bei fruchtlosem Fristablauf ein selbständiges Beweisverfahren zur Mängelfeststellung und dann Klage.
So und nicht anders., da deckt die RSV auch das Gutachten.
Gruß
Edgar
So und nicht anders., da deckt die RSV auch das Gutachten.
Gruß
Edgar