03.12.2015, 01:26
Zitat:Original von Maseratimerlin
Da geht doch nur eins, Schreiben zur Rückabwicklung, bei fruchtlosem Fristablauf ein selbständiges Beweisverfahren zur Mängelfeststellung und dann Klage.
So und nicht anders., da deckt die RSV auch das Gutachten.
Gruß
Edgar
Nicht so schnell

Natürlich ist das EINE Option. Ob man diesen Weg geht oder die C3 behält, hängt ja auch davon ab, wie das Gesamtpackage aus bezahltem Preis, tatsächlichen Mängeln, möglicher Nachbesserung oder Preisminderung letztlich ausschaut.
Die Entscheidung muss der Käufer treffen, wir können nur Möglichkeiten aufzeigen

Gruß
Uli
![[Bild: ycp.gif]](https://www.corvetteforum.de/images/ycp.gif)