03.12.2015, 09:55
Zitat:Original von Vette58
Zitat:Original von Maseratimerlin
Da geht doch nur eins, Schreiben zur Rückabwicklung, bei fruchtlosem Fristablauf ein selbständiges Beweisverfahren zur Mängelfeststellung und dann Klage.
So und nicht anders., da deckt die RSV auch das Gutachten.
Gruß
Edgar
Nicht so schnell
Natürlich ist das EINE Option. Ob man diesen Weg geht oder die C3 behält, hängt ja auch davon ab, wie das Gesamtpackage aus bezahltem Preis, tatsächlichen Mängeln, möglicher Nachbesserung oder Preisminderung letztlich ausschaut.
Die Entscheidung muss der Käufer treffen, wir können nur Möglichkeiten aufzeigen
Gruß
Uli
Klar Uli, aber dennoch bedarf es einer gerichtsfesten Mängelfeststellung und das geht nun mal am kostengünstigsten über eine RSV. Da bekommt man ( bei der Auswahl des richtigen SV ) eine sachverständige Bestandsaufnahme des Kaufobjektes als Entscheidungsgrundlage . Wenn man die C3 behalten will, kann man sich mit dem VK immer noch über einen Minderungsbetrag oder Mängelbeseitigungskosten vergleichen.
Gruß
Edgar