03.12.2015, 12:05
Zitat:Original von Gelber Bengel
Es kommt doch vielmehr auf den zwischen den Parteien vereinbarten Zustand an. Ist dieser nicht erfüllt, besteht ein Recht auf Rüge. Und das unabhängig vom Wert.
Steht doch im Post des TE
"P.S. Im Kaufvertrag steht: "Verkauft wie besichtigt, geprüft und probegefahren."
Ansonsten sehe ich das auch wie Chris, ich habe jetzt erst kürzlich einen sechs Jahre währenden Prozess gegen einen Honda Tuner gewonnen ,
hat mich schlappe 10.000 Euronen gekostet, ich bekomme aber nichts zurück da der gute Tuner mittlerweile wieder einmal Pleite ist, die einzigen die bei der Sache gewonnen haben...., ratet mal
Gruß Karl-Heinz
____________________________________
"Lieber gar keine Freunde als die falschen "
____________________________________
"Lieber gar keine Freunde als die falschen "