03.12.2015, 12:06
Es ist so, wie Martin es beschreibt. Z.B. reicht es schon, wenn der Verkäufer im Rahmen eines Kaufs eines Oldtimers die Zusicherung angibt, dass der Wagen eine H-Zulassung hat oder erhalten kann, diese aber nicht rechtmäßig erteilt worden ist oder diese dann für das Fahrzeug nicht erlangt werden kann, damit der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann.
Alles keine Frage des angemessenen Preises für das Fahrzeug, sondern, wie Martin schon schrieb, eine Frage der Beschaffenheitsvereinbarungen der Kaufvertragsparteien.
Eine RSV deckt übrigens die gesamten Kosten bis zum Abschluss, Chris und kann sich nicht im Laufe der Sache aus der Leistungspflicht stehlen. Solche unsinnigen Aussagen verängstigen die Leute nur und halten sie davon ab, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen.
Der schnellste Weg ist natürlich immer, sich mit dem VK außergerichtlich zu einigen, aber manche VK wollen eben nicht und spekulieren darauf, daß der Käufer zuckt, dann bleibt nur der von mir vorgezeichnete Weg.
Gruß
Edgar
Alles keine Frage des angemessenen Preises für das Fahrzeug, sondern, wie Martin schon schrieb, eine Frage der Beschaffenheitsvereinbarungen der Kaufvertragsparteien.
Eine RSV deckt übrigens die gesamten Kosten bis zum Abschluss, Chris und kann sich nicht im Laufe der Sache aus der Leistungspflicht stehlen. Solche unsinnigen Aussagen verängstigen die Leute nur und halten sie davon ab, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen.
Der schnellste Weg ist natürlich immer, sich mit dem VK außergerichtlich zu einigen, aber manche VK wollen eben nicht und spekulieren darauf, daß der Käufer zuckt, dann bleibt nur der von mir vorgezeichnete Weg.
Gruß
Edgar