10.12.2015, 18:52
Mal eine Frage an die Experten:
Wenn ich eine C 3 bei einem US-Händler in Minden kaufe, ist es dann üblich, im Kaufvertrag "gekauft wie probe gefahren und geprüft" zu vermerken, und das ist es dann? Muß ein US-Händler nicht Gewährleistung leisten und den Pkw nicht mit TÜV versehen? Klar, wenn es eine Bastelbude wäre, wäre das was anderes. Kann man denn nicht bei dieser C3 verlangen, daß diese fahrbereit und unfallfrei verkauft wird? Das würde mich mal interessieren, nicht jeder kann fachlich so bewandert sein, daß er z.B. einen Unfallschaden oder geplatzte Stossdämpfer entdeckt. Vor Allem bei einem größeren Händler, der sich bestimmt nicht über Nacht aus dem Staub macht, wie damals meiner.
Das würde ich Interesse halber mal wissen wollen.
Grüße
Andreas
Wenn ich eine C 3 bei einem US-Händler in Minden kaufe, ist es dann üblich, im Kaufvertrag "gekauft wie probe gefahren und geprüft" zu vermerken, und das ist es dann? Muß ein US-Händler nicht Gewährleistung leisten und den Pkw nicht mit TÜV versehen? Klar, wenn es eine Bastelbude wäre, wäre das was anderes. Kann man denn nicht bei dieser C3 verlangen, daß diese fahrbereit und unfallfrei verkauft wird? Das würde mich mal interessieren, nicht jeder kann fachlich so bewandert sein, daß er z.B. einen Unfallschaden oder geplatzte Stossdämpfer entdeckt. Vor Allem bei einem größeren Händler, der sich bestimmt nicht über Nacht aus dem Staub macht, wie damals meiner.

Grüße
Andreas