23.08.2004, 12:00
Zitat:Wie "Allt oder Jung" bist Du eigentlich....
Nach StVO ist ganz klar geregelt: Wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind, ist Anschnallen
Pflicht!
Zitat:in Deinen Papieren steht wahrscheinlich drin, dass die Prüfung der Gurte nach
77/541/EWG nicht nachgewiesen ist und deshalb eine Ausnahmegenehmigung
erforderlich ist.
Die Gurte müssen drin sein, und anschallen musst Du Dich auch.
Was habt Ihr denn an dem Satz "Sicherheitsgurte nicht nachgewiesen" nicht verstanden,
kein der mich bis jetzt angehalten hat, hat nach dem lesen dieses Eintrages noch
irgendwas gesagt, denn eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 STVZO setzt auch das
außer Kraft, deswegen heißt das ja auch so?
@ Wilfried,
da hast du natürlich Recht, aber wenn man es mal vergisst, bei der Fahrt zum
Bäcker z.B., dann ist das einfach billiger.
Gruß
Sandro
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