23.08.2004, 17:21
@Black Fighter:
Hi Sandro, da beist keine Maus den Faden ab.
Wenn Gurte verbaut wurden, egal welches Baujahr (wir gehen von Sicherheitsgurten entsprechend der StVZO aus) muss hiervon gebrauch gemacht werden.
DAS IST GESETZ!
Ausnahmegenemigung kann entsprechend dem §46 der StVO Erteilt werden (Kostet je nach Jahresstaffelung der Befreihungsdauer, Behinderte brauchen hierfür nichts Bezahlen).
Es wird bei Zustimmung (Vorraussetzungen sind gegeben) der §21a der StVO durch den § 46 (Anschnallpflicht-Befreihung) ersetzt!
Und nur mit diesem Dokument (mit Amtssiegel), welches immer mitzuführen und ohne Aufforderung den Behörden zu zeigen ist, darfst Du "Nicht Angeschnallt" fahren.
Damit wir nicht aneinander vorbei Schreiben, es geht hier um Fahrzeuge, in denen Sicherheitsgurte eingebaut wurden.
PS.
In dem KFZ-Brief von meinen Wohnmobil war extra das nichtvorhandensein der Sicherheitsgurte in Wohnbereich eingetragen. Ich musste mich um die Rechtslage kümmern, da dieses Wohnmobil vermietet wurde.
Wer glaubt es könne ohne angelegte Sicherheitsgurte bei einem alten Fahrzeug gefahren werden, soll es doch tun. Aber hinterher nicht Jammern.
Bei Personenschaden gibt es vor dem Gericht eine nette Belehrung.
Die Ausschlussklausel (Wenn Paragrafen sich Wiedersprechen oder Aufheben) gilt dann nicht mehr!
Darum Sondergenemigung "nur mit Dokument"!
Gruss
OSC-Canibalist STRUPPI
Hi Sandro, da beist keine Maus den Faden ab.
Wenn Gurte verbaut wurden, egal welches Baujahr (wir gehen von Sicherheitsgurten entsprechend der StVZO aus) muss hiervon gebrauch gemacht werden.
DAS IST GESETZ!
Ausnahmegenemigung kann entsprechend dem §46 der StVO Erteilt werden (Kostet je nach Jahresstaffelung der Befreihungsdauer, Behinderte brauchen hierfür nichts Bezahlen).
Es wird bei Zustimmung (Vorraussetzungen sind gegeben) der §21a der StVO durch den § 46 (Anschnallpflicht-Befreihung) ersetzt!
Und nur mit diesem Dokument (mit Amtssiegel), welches immer mitzuführen und ohne Aufforderung den Behörden zu zeigen ist, darfst Du "Nicht Angeschnallt" fahren.
Damit wir nicht aneinander vorbei Schreiben, es geht hier um Fahrzeuge, in denen Sicherheitsgurte eingebaut wurden.
PS.
In dem KFZ-Brief von meinen Wohnmobil war extra das nichtvorhandensein der Sicherheitsgurte in Wohnbereich eingetragen. Ich musste mich um die Rechtslage kümmern, da dieses Wohnmobil vermietet wurde.
Wer glaubt es könne ohne angelegte Sicherheitsgurte bei einem alten Fahrzeug gefahren werden, soll es doch tun. Aber hinterher nicht Jammern.
Bei Personenschaden gibt es vor dem Gericht eine nette Belehrung.
Die Ausschlussklausel (Wenn Paragrafen sich Wiedersprechen oder Aufheben) gilt dann nicht mehr!
Darum Sondergenemigung "nur mit Dokument"!
Gruss
OSC-Canibalist STRUPPI