11.02.2016, 10:27
Wenn ein Händler (Vertreter des Herstellers) auf Deine Mängelrügen nicht reagiert, solltest Du ihn formal rechtsverbindlich mahnen und zur Behebung auffordern. Dabei ist es wichtig, auch eine Frist zu setzen. Edgar (Maseratimerlin) wird Dir da entsprechende Auskünfte geben können.
Den Anspruch auf Wertminderung für eine nachträgliche Lackierung halte ich aus gutachterlicher Sicht für streitbar bis fraglich, ebenso wie viele Gerichte. Ca. 30 % aller neu gefertigten Fahrzeuge haben vor Verlassen des Werks Fehler in der Lackierung (Staubeinschlüsse, Farbnebel, usw.), die bei der Qualitätskontrolle im Werk auffallen und durch Neulackierungen behoben werden. Da streitet man in Fachkreisen, ob diese Mangelbehebung einen technischen Nachteil darstellt, der zu einer Kaufpreisminderung führen wird, da es sich somit ja um einen werksmäßigen Auslieferungszustand handelt. Die technische Wertminderung bedeutet den finanziellen Ausgleich von Instandsetzungen, die dauerhaft den Originalzustand bei Auslieferung aus dem Werk nicht mehr herstellen können. Dies wäre ja hier nicht der Fall, da eben viele Fahrzeuge schon im nachlackierten Zustand ausgeliefert werden. Die merkantile Wertminderung soll ausgleichen, dass ein potentieller Käufer aufgrund der behobenen "Schäden" nur unter Abzügen beim Kaufpreis zum Erwerb bereit wäre. Auch hier wird es schwierig, da es sich eben um eine gängige, übliche Mängelbehebung durch den Hersteller handelt. Das Zugeständnis der Ganzlackierung klingt erstmal großzügig, wäre aus meiner Sicht technisch gesehen aber nicht nötig, da das Fahrzeug noch neuwertig ist und somit keine Verwitterungen oder ähnliches zu Farbunterschieden bei einer partiellen Lackierung führen dürften.
Kurz und knapp: Tritt ihm formal korrekt auf die Füße, setze Fristen zur Behebung und kontrolliere die Arbeiten bei Übergabe genau. Sollte es nicht zu einem annehmbaren Ergebnis führen, bleibt der Rechtsweg.
Den Anspruch auf Wertminderung für eine nachträgliche Lackierung halte ich aus gutachterlicher Sicht für streitbar bis fraglich, ebenso wie viele Gerichte. Ca. 30 % aller neu gefertigten Fahrzeuge haben vor Verlassen des Werks Fehler in der Lackierung (Staubeinschlüsse, Farbnebel, usw.), die bei der Qualitätskontrolle im Werk auffallen und durch Neulackierungen behoben werden. Da streitet man in Fachkreisen, ob diese Mangelbehebung einen technischen Nachteil darstellt, der zu einer Kaufpreisminderung führen wird, da es sich somit ja um einen werksmäßigen Auslieferungszustand handelt. Die technische Wertminderung bedeutet den finanziellen Ausgleich von Instandsetzungen, die dauerhaft den Originalzustand bei Auslieferung aus dem Werk nicht mehr herstellen können. Dies wäre ja hier nicht der Fall, da eben viele Fahrzeuge schon im nachlackierten Zustand ausgeliefert werden. Die merkantile Wertminderung soll ausgleichen, dass ein potentieller Käufer aufgrund der behobenen "Schäden" nur unter Abzügen beim Kaufpreis zum Erwerb bereit wäre. Auch hier wird es schwierig, da es sich eben um eine gängige, übliche Mängelbehebung durch den Hersteller handelt. Das Zugeständnis der Ganzlackierung klingt erstmal großzügig, wäre aus meiner Sicht technisch gesehen aber nicht nötig, da das Fahrzeug noch neuwertig ist und somit keine Verwitterungen oder ähnliches zu Farbunterschieden bei einer partiellen Lackierung führen dürften.
Kurz und knapp: Tritt ihm formal korrekt auf die Füße, setze Fristen zur Behebung und kontrolliere die Arbeiten bei Übergabe genau. Sollte es nicht zu einem annehmbaren Ergebnis führen, bleibt der Rechtsweg.
Viele Grüße
Martin
Martin