17.02.2016, 20:14
Die Übernahme der Kosten wird durch die Art der Munition geregelt.
Reichseigene Munition und Munition nach 45 zahlt der Bund, alle andere bleibt an den Ländern hängen.
Reichseigene Munition und Munition nach 45 zahlt der Bund, alle andere bleibt an den Ländern hängen.