13.05.2016, 18:18
Der erste Wert ist das Standgeräusch bei der eingetragenen Drehzahl. Der Wert unterliegt keiner Beschränkung und dient nur der Nachvollziehbarkeit für Sachverständige im Falle einer späteren Überprüfung.
Der dritte Wert ist der Entscheidende. Vorbeifahrgeräusch bei 50km/h im 3ten Gang. Der ist vom Gesetzgeber limitiert! Daher auch die Klappenanlagen und daher auch das Verbot für neue Klappenanlagen in Zukunft!
Der dritte Wert ist der Entscheidende. Vorbeifahrgeräusch bei 50km/h im 3ten Gang. Der ist vom Gesetzgeber limitiert! Daher auch die Klappenanlagen und daher auch das Verbot für neue Klappenanlagen in Zukunft!