13.08.2016, 09:27
Hallo Wolle,
Ich denke auch das deine Felgen kein Hinderungsgrund für die H Zulassung sind.
Den es ist ja erlaubt "Zeitgenössisches Zubehör" am Fahrzeug anzubringen.
Und wie mein Vorschreiber schon geschrieben hat, biste da ja mit den 10 Jahren plus des Datums
der Erstzulassung voll drin! Die Felgen sind ja von einer C5, ok das Es eine Z06 war kannst du ja nicht wissen.
Ich kann auch gerne mal bei uns auf dem TÜV nachfragen, die sind sehr zugänglich!
Gruß Holger
Ich denke auch das deine Felgen kein Hinderungsgrund für die H Zulassung sind.
Den es ist ja erlaubt "Zeitgenössisches Zubehör" am Fahrzeug anzubringen.
Und wie mein Vorschreiber schon geschrieben hat, biste da ja mit den 10 Jahren plus des Datums
der Erstzulassung voll drin! Die Felgen sind ja von einer C5, ok das Es eine Z06 war kannst du ja nicht wissen.
Ich kann auch gerne mal bei uns auf dem TÜV nachfragen, die sind sehr zugänglich!
Gruß Holger