17.08.2016, 12:49
Hallo Ingo,
vielen Dank für deine Erläuterungen, jetzt wird wohl jeder eher verstehen was der Unterschied zwischen einem Festigkeitsgutachten und einem TÜV-Teilegutachten ist. Ergänzend darf ich noch hinzufügen: Als ich noch als Produktmanager einer bekannten Firma Felgen bei renomierten Felgenherstellern fertigen ließ, anschließend das TÜV-Teilegutachten erstellen ließ, mussten wir ein Fahrzeug mit den montierten Felgen und Reifen dem TÜV zur Prüfung zur Verfügung stellen.
Der TÜV, übrigens die TYP-Prüfstelle für NRW in Essen Kray, fuhr dann das Fahrzeug auf dem Testgelände von VW in Ehra-Lessin 1 ganze Woche Probe. Dabei wurden neben Hochgeschwindigkeitstests auch Tests in schwierigen Kurvenfolgen gefahren, und zwar bei maximaler Geschwindigkeit und maximaler Beladung, also dem zulässigen Gesamtgewicht.
Dabei wurde dann begutachtet ob Felgen und die montierten Reifen den Sicherheitsanforderungen genügen, oder eben nicht. Oft wurden auch Auflagen festgelegt, wie z.B. Kotflügel bördeln, oder Einfeder-Begrenzer montieren, u.s.w.
Zurück in Essen wurde dann das Gutachten erstellt, das aussagt, daß die und die Felge mit dem Reifen bestimmter Grösse, u.s. w. mit den und den Auflagen auf diesem einen Fahrzeug gefahren werden darf.
Ein solches Gutachten lag bei ca. 20000 Euro, kein Wunder daß diese hohe Ausgabe bei zu erwartenden kleinen Stückzahlen nicht gestemmt werden kann. Verständlich aber auch, daß der TÜV heute keine Felgen ohne Teile-Gutachten mehr einträgt, Felgen sind Sicherheitsrelevante Teile, und da kann man eben keine halben Sachen mehr verantworten.
Damit ist wohl alles gesagt, für mich ist das Thema jetzt erledigt,
Gruss RainerR
vielen Dank für deine Erläuterungen, jetzt wird wohl jeder eher verstehen was der Unterschied zwischen einem Festigkeitsgutachten und einem TÜV-Teilegutachten ist. Ergänzend darf ich noch hinzufügen: Als ich noch als Produktmanager einer bekannten Firma Felgen bei renomierten Felgenherstellern fertigen ließ, anschließend das TÜV-Teilegutachten erstellen ließ, mussten wir ein Fahrzeug mit den montierten Felgen und Reifen dem TÜV zur Prüfung zur Verfügung stellen.
Der TÜV, übrigens die TYP-Prüfstelle für NRW in Essen Kray, fuhr dann das Fahrzeug auf dem Testgelände von VW in Ehra-Lessin 1 ganze Woche Probe. Dabei wurden neben Hochgeschwindigkeitstests auch Tests in schwierigen Kurvenfolgen gefahren, und zwar bei maximaler Geschwindigkeit und maximaler Beladung, also dem zulässigen Gesamtgewicht.
Dabei wurde dann begutachtet ob Felgen und die montierten Reifen den Sicherheitsanforderungen genügen, oder eben nicht. Oft wurden auch Auflagen festgelegt, wie z.B. Kotflügel bördeln, oder Einfeder-Begrenzer montieren, u.s.w.
Zurück in Essen wurde dann das Gutachten erstellt, das aussagt, daß die und die Felge mit dem Reifen bestimmter Grösse, u.s. w. mit den und den Auflagen auf diesem einen Fahrzeug gefahren werden darf.
Ein solches Gutachten lag bei ca. 20000 Euro, kein Wunder daß diese hohe Ausgabe bei zu erwartenden kleinen Stückzahlen nicht gestemmt werden kann. Verständlich aber auch, daß der TÜV heute keine Felgen ohne Teile-Gutachten mehr einträgt, Felgen sind Sicherheitsrelevante Teile, und da kann man eben keine halben Sachen mehr verantworten.
Damit ist wohl alles gesagt, für mich ist das Thema jetzt erledigt,
Gruss RainerR
RaRo