04.09.2016, 08:49
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Zulassungsstelle gibt es wohl Ausnahmen.
Ein Sachverständiger müsste demnach im Rahmen eines Gutachten bestätigen, dass bauartbedingt ein "langes" Nummernschild nicht zu montieren sei. Diese Aussage würde aber von der Zulassungsstelle überprüft werden.
Diese vertritt die Meinung, dass auf dem Stoßfänger rechts oder links sehr wohl ausreichend Platz wäre.
Ich schaue mal, ob ich mit einem kleinerem Kennzeichen mit einer kurzen Buchstaben/-Zahlenkombination auf dem noch nicht vorhandenen Frontbumper leben kann.
Und ich möchte am liebsten keine weitere Energie mit diesem unerfreulichen Thema vergeuden.
Recht hast Du Mirco, jede Behörde fischt in Ihrem eigenen Teich.
Es grüßt
Torsten
Ein Sachverständiger müsste demnach im Rahmen eines Gutachten bestätigen, dass bauartbedingt ein "langes" Nummernschild nicht zu montieren sei. Diese Aussage würde aber von der Zulassungsstelle überprüft werden.
Diese vertritt die Meinung, dass auf dem Stoßfänger rechts oder links sehr wohl ausreichend Platz wäre.
Ich schaue mal, ob ich mit einem kleinerem Kennzeichen mit einer kurzen Buchstaben/-Zahlenkombination auf dem noch nicht vorhandenen Frontbumper leben kann.
Und ich möchte am liebsten keine weitere Energie mit diesem unerfreulichen Thema vergeuden.
Recht hast Du Mirco, jede Behörde fischt in Ihrem eigenen Teich.
Es grüßt
Torsten
Gruß aus Aachen
ex Rothe Zora
ex Rothe Zora