19.11.2016, 17:18
Zitat:Original von geardrive
Meine Versicherung (HUK) sagt Batterie abklemmen ist nicht nötig, das abgestellte Fahrzeug
wird nicht anders behandelt als ein Fahrzeug in Betrieb.
Wenn ein Brand entsteht ist es nicht relevant, ob der vom Ladegerät oder einer anderen
Quelle kommt.
Gruß Andreas
Zitat:Original von RainerR
Inzwischen hat mir auch die Gothaer mitgeteilt: Bei Fahrzeugbrand wird bezahlt, wenn eine Teilkasko vorhanden ist. Auch dann, wenn das Auto permanent über den Winter, z.B. bei Saisonfahrzeugen, mit angeklemmter Batterie im Fahrzeug steht, und permanent ein Ladegerät angeschlossen ist.---- Na also, da können wir doch beruhigt schlafen,
Gruss RainerR
hoffentlich habt Ihr das (für den hoffentlich nie eintretenden Fall der Fälle) schriftlich bekommen ?
na gut, wenn ich nicht so schnell fahren darf, wie ich gerne möchte, entgeht dem Finanzminister eben einiges an Mineralölsteuer .... selber schuld