12.12.2016, 22:48
Zitat aus "TÜV-Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen bei Oldtimer-Fahrzeugen": Umbau von Beleuchtungsteilen ist nicht statthaft, außer, wenn es zeitgenössisches Zubehör ist.
Ob der Tausch der Leuchtmittel auch darunter fällt, müsste man mal beim TÜV erfragen.
Ob der Tausch der Leuchtmittel auch darunter fällt, müsste man mal beim TÜV erfragen.