12.12.2016, 23:15
Wenn man die Erfahrungsberichte im Internet resümiert, dann scheinen die meisten TÜV-Prüfer LED-Einsätze hinsichtlich der H-Zulassung zu akzeptieren, da Sicherheitsgewinn gegenüber der Originalbestückung.
Der spannendere Punkt ist aber, ob die Einsätze für importierte Oldtimer nach StVZO zulässig sind. Hier gehen die Meinungen auseinander. Einerseits wird die Meinung vertreten, dass alles im Lot ist, wenn der Sachverständige im Rahmen der Sichtprüfung der Lampen-/Leuchten-Kombination eine In-etwa-Wirkung bestätigt. Andere folgen der Argumentation aber nicht und raten von den LED-Einsätzen ab und warnen, dass Verlust vom Versicherungsschutz etc. droht.
Den meisten TÜV-Prüfern ist die Bestückung vermutlich wirklich egal. Sollte es jdoch zu einem Auffahrunfall kommen und sich der Auffahrende über die schlecht sichtbare Beleuchtung beschwert, könnte das Interesse jedoch steigen.
Es könnte alles so einfach sein...
Gruß
Dirk
Der spannendere Punkt ist aber, ob die Einsätze für importierte Oldtimer nach StVZO zulässig sind. Hier gehen die Meinungen auseinander. Einerseits wird die Meinung vertreten, dass alles im Lot ist, wenn der Sachverständige im Rahmen der Sichtprüfung der Lampen-/Leuchten-Kombination eine In-etwa-Wirkung bestätigt. Andere folgen der Argumentation aber nicht und raten von den LED-Einsätzen ab und warnen, dass Verlust vom Versicherungsschutz etc. droht.
Den meisten TÜV-Prüfern ist die Bestückung vermutlich wirklich egal. Sollte es jdoch zu einem Auffahrunfall kommen und sich der Auffahrende über die schlecht sichtbare Beleuchtung beschwert, könnte das Interesse jedoch steigen.
Es könnte alles so einfach sein...
Gruß
Dirk
Farbe egal, Hauptsache schwarz.