02.06.2017, 08:24
Zitat:Original von Eisbär Lars
Hallo Adam,
muss Dich enttäuschen was Deine Einschätzung zur Dürftigkeit der Eintragung zu den Spurplatten angeht.
Es ist noch Dürftiger als Du dachtest , da der Text des Gutachtens für die Spurplatten nicht in den Fahrzeugpaieren ergänzt werden musste. Es ist also gar nichts in den Fahrzeugpapieren angegeben zu den Spurplatten
Ja Lars, das ist tatsächlich dürftiger, als gedacht. Wie bereits geschrieben, das wundert mich sehr.
Zitat:Original von Eisbär Lars
Im TÜV Gutachten/Abnahme steht aber drin, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht gemacht werden muss.
Wenn du hier mit „TÜV Gutachten/Abnahme“ das Teilegutachten der SCC-Spurplatten meinst, dann kann man diesen Satz so nicht stehen lassen. Dort steht nämlich, welch schöne Formulierung, „Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.“. Somit müssen die Distanzscheiben definitiv schon in den Fahrzeugschein eingetragen werden, sobald er das nächste Mal auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters an der Zulassungsstelle landet.