Pflicht sind die doch m.M.n. erst ab 1987. Ist also kein Problem, die Rückfahrscheinwerfer für die HU abzukleben, wenn Du ganz genau sein willst kannst auch noch die Birnchen entfernen. Da brauchst Du nichts zu behaupten, das ist für die HU in Ordnung und wird akzeptiert.
TÜV Ausnahmeregelungen für Oldtimer
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Viele Grüße und bleib gesund
Andreas
Andreas
