05.11.2017, 02:22
Hi Sven
Ich kann dir sagen wie es in der Schweiz läuft: die Beleuchtung besteht aus Xenon-Scheinwerfern ohne Leuchtweiten-Nivellierung. Für die Zulassung brauchts eine Sonderbewilligung dass die LWN nicht nachgerüstet werden muss (Begründung Zweisitzer), eine Scheinwerfer-Waschanlage muss aber nachgerüstet werden (kennen die Amis nicht, die Europäer verlangens bei Xenon per Gesetz).
Ansonsten ist nichts nachzurüsten (auch nicht mehr die Blinker, ich habe gehört die werden in D immer noch gefordert), für die Zulassung müssen aber Nachweise für die Gurte, das ABS, die Lärm- und die Abgasemissionen beigebracht werden. Existieren diese nicht müssen sie durch eine autorisierte Stelle erstellt werden. Zumeist sind die aber schon durch Importeure erstellt dann kann man sie dort kaufen.
Markus
Ich kann dir sagen wie es in der Schweiz läuft: die Beleuchtung besteht aus Xenon-Scheinwerfern ohne Leuchtweiten-Nivellierung. Für die Zulassung brauchts eine Sonderbewilligung dass die LWN nicht nachgerüstet werden muss (Begründung Zweisitzer), eine Scheinwerfer-Waschanlage muss aber nachgerüstet werden (kennen die Amis nicht, die Europäer verlangens bei Xenon per Gesetz).
Ansonsten ist nichts nachzurüsten (auch nicht mehr die Blinker, ich habe gehört die werden in D immer noch gefordert), für die Zulassung müssen aber Nachweise für die Gurte, das ABS, die Lärm- und die Abgasemissionen beigebracht werden. Existieren diese nicht müssen sie durch eine autorisierte Stelle erstellt werden. Zumeist sind die aber schon durch Importeure erstellt dann kann man sie dort kaufen.
Markus