Die Stempelmarken waren jeweils bei An- und Abmeldung fällig. Bei uns in Österreich war es aber durchaus üblich, vor allem Fahrzeuge mit viel Hubraum, über den Winter abzumelden, da die Steuer nach Hubraum bemessen wurde bis 1993. (z.B. bis 1.500 ccm = € 8,72, bis 1.750 ccm 13,08, bis 2.000 ccm 16,35, ab 4.500ccm € 76,31) Diese Gebühren waren monatlich mit Stempelmarken im vorhinein zu entrichten.
Das heißt sowohl bei einer Zulassung auf einen neuen Besitzer, als auch auf den ursprünglichen Fahrzeughalter wurden wieder Stempelmarken geklebt. Das Foto ist so klein, dass man Details allerdings nicht erkennen kann.
Das heißt sowohl bei einer Zulassung auf einen neuen Besitzer, als auch auf den ursprünglichen Fahrzeughalter wurden wieder Stempelmarken geklebt. Das Foto ist so klein, dass man Details allerdings nicht erkennen kann.
Gruß Gerhard