18.01.2018, 17:35
Hi,
nein, erlaubt ist es nicht.
Aber: Es bleibt Dir überlassen, ob Du den TÜV-Prüfer auf dieses Problem hinweist.
Ich wusste dies bis vor kurzem nicht einmal und bin so (unwissend) durch den TÜV gekommen. Die Ausnahmegenehmigung für die roten Blinker reichte aus. Es wurden alle Funktionen getrennt geprüft.
Vorne auf weißes Standlicht umklemmen ist allerdings Pflicht und die roten Sidemarker hinten sollten (bei der HU) sicherheitshalber auch keine Glühbirnen enthalten.
Grüße Thomas
nein, erlaubt ist es nicht.
Aber: Es bleibt Dir überlassen, ob Du den TÜV-Prüfer auf dieses Problem hinweist.
Ich wusste dies bis vor kurzem nicht einmal und bin so (unwissend) durch den TÜV gekommen. Die Ausnahmegenehmigung für die roten Blinker reichte aus. Es wurden alle Funktionen getrennt geprüft.
Vorne auf weißes Standlicht umklemmen ist allerdings Pflicht und die roten Sidemarker hinten sollten (bei der HU) sicherheitshalber auch keine Glühbirnen enthalten.
Grüße Thomas
There was a time before we were born
If someone asks, this is where I'll be, where I'll be
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