26.02.2018, 18:34
Also gewerblicher oder privater Verkauf? Bei privatem Verkauf mußt Du Arglist oder Beschaffenheitsvereinbarung bei
einem Oldtimer nachweisen. Kenntnisse vom Fahrzeug und im Oldtimerrecht sind da auch beim Anwalt gefragt. Kann
er das?
Oft geht die Sauerei beim TÜV los, da ist aber schwer ranzukommen, was man bei der 21er sehen muss und was nicht.
Da haben wir schon so einige Fälle von willfährigen Prüfern gehabt, die im kollusiven Zusammenwirken mit Händlern gehandelt
haben.
Gruß
Edgar
einem Oldtimer nachweisen. Kenntnisse vom Fahrzeug und im Oldtimerrecht sind da auch beim Anwalt gefragt. Kann
er das?
Oft geht die Sauerei beim TÜV los, da ist aber schwer ranzukommen, was man bei der 21er sehen muss und was nicht.
Da haben wir schon so einige Fälle von willfährigen Prüfern gehabt, die im kollusiven Zusammenwirken mit Händlern gehandelt
haben.
Gruß
Edgar