Nö, das ist nur die Anhängelast der angebotenen Kupplung.
Es gilt: Gemäß § 42 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt, dass die rechtlich erlaubte Anhängelast beim PKW nicht sein zulässiges Gesamtgewicht, bei Geländefahrzeugen (z. B. SUV) sowie bei LKW nicht das 1,5-fache ihres zulässigen Gesamtgewichts übersteigen darf.
Beträgt das zulässige Gesamtgewicht des Chevy z.B. 2,5 Tonnen und ist die Kupplung auch dafür ausgelegt, darf der Hänger inkl. Fracht auch max. 2.5 Tonnen wiegen.
Wie Gerd schon schrieb, vielleicht wissen Jörg Vogelsang oder Jörg Fels eine Adresse. Ggf. auch echt mal bei den Steel Buddies, also bei Morlock Motors anfragen, die bauen (zumindest im Fernsehen ) auch Anhängerkupplungen.
Es gilt: Gemäß § 42 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt, dass die rechtlich erlaubte Anhängelast beim PKW nicht sein zulässiges Gesamtgewicht, bei Geländefahrzeugen (z. B. SUV) sowie bei LKW nicht das 1,5-fache ihres zulässigen Gesamtgewichts übersteigen darf.
Beträgt das zulässige Gesamtgewicht des Chevy z.B. 2,5 Tonnen und ist die Kupplung auch dafür ausgelegt, darf der Hänger inkl. Fracht auch max. 2.5 Tonnen wiegen.
Wie Gerd schon schrieb, vielleicht wissen Jörg Vogelsang oder Jörg Fels eine Adresse. Ggf. auch echt mal bei den Steel Buddies, also bei Morlock Motors anfragen, die bauen (zumindest im Fernsehen ) auch Anhängerkupplungen.