20.03.2018, 23:01
Du brauchst erstmal die Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle in Cochem, die vorher für die Zulassung erforderlich war.
Wenn Du die hast, ist es aber immer noch offen, ob die von Deiner Zulassungsstelle anerkannt wird.
Wenn die nein sagen, dann ist das eben so, zumal sie von den Vorschriften her im Recht sind.
Gruß
JR
Wenn Du die hast, ist es aber immer noch offen, ob die von Deiner Zulassungsstelle anerkannt wird.
Wenn die nein sagen, dann ist das eben so, zumal sie von den Vorschriften her im Recht sind.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!