28.04.2018, 09:12
Noch eine Frage. Der Vorbesitzer hatte vorne wie hinten ein kleines, in den Rahmen passendes Kennzeichen. In einem TÜV Gutachten empfiehlt dieser auch die kleinen Kennzeichen. Meine Zulassungsstelle besteht nun aber darauf, dass ich vorne ein normal großes anbringe. Sieht bescheiden aus. Kann ich nicht darauf bestehen, dass der TÜV die kleinen empfiehlt? Gibt es eine rechtliche Handhabe?