16.06.2018, 06:39
(15.06.2018, 10:42)ratprof schrieb: (4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.
Gerade eben habe ich mich voll Elan an die Kabelverlegung gemacht - und sicherheitshalber geschaut ob diese Bedingung bei einem Abgriff an den Nebelscheinwerfern erfüllt wäre. Ergebnis: Ist sie nicht, die Nebelscheinwerfer hängen am Abblendlicht und gehen aus, wenn man auf Fernlicht schaltet. Gut, es ist die Frage ob der TÜV wirklich sooo genau hinschaut aber im Grunde ist ein Abgreifen am Nebelscheinwerfer-Relais nicht zulässig.
Stefan