13.08.2018, 23:03
(13.08.2018, 22:39)PG schrieb: M.E. Verlangt der TÜV (zumindest in NRW), dass die VIN auch nochmal im Rahmen eingeschlagen wird.
Die Zulassungsstelle bei uns interessiert auch ausschließlich diese nachträglich gestemplete VIN!
Das ist aber erst ab Erstzulassung 1.10.1969 erforderlich. Bis dahin ist ein normales an der Karosserie angenietetes Schild mit der Nummer an einer zugänglichen Stelle ausreichend. Leider wissen das nicht alle Prüfer...
Gruß
Matthias
The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin