(15.05.2018, 12:13)wolly 108 schrieb:(13.05.2018, 13:30)Rocketman schrieb: ... mein letzter und jetzt verbindlicher Informationsstand zum Thema Verkauf/Zulassung C 7 in Europa ist der, dass alle bisherigen C 7-Varianten auch als VIN-Modelljahr 2019 angeboten werden und weiterhin zugelassen werden können.
Da gibt es genug Ausnahmen, auf die sich ein Hersteller übergangsweise berufen und beim KBA beantragen kann ...
Gewagte These - würde im Umkehrschluss bedeuten; dass die Übergangsfrist zur Erfüllung (Nachrüstung und/oder Umrüstung odg.) der ab 01.09.2018 gültigen Abgasnorm bei bereits homologierten Fahrzeugen vom 01.09.2017 bis 31.08.2018 bedeutungslos ist bzw. war. ...
Kurz und vereinfacht gesagt ist es in der Tat so, dass die Hersteller für auslaufende Modelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen können, nach der bereits in der EU vorhandene Fahrzeuge noch bis zum 01.09.2019 erstzugelassen werden dürfen.
M. W. hat GM tatsächlich für die laufenden Modelle von Corvette und Camaro eine solche Ausnahmegenehmigung beantragt. Dein Informationsstand, "Rocketman", klingt danach, als hätte GM sie auch erhalten.
Vermutlich lässt sich das nun auch recht leicht herausfinden: Einfach mal die aktuellen Händlerangebote online anschauen oder beim Händler vorbeifahren (mach' ich auch selbst mal die Tage, sobald ich es zeitlich schaffe): Falls die dort vorhandenen Modelle nun noch keine Tageszulassung haben, spricht einiges für das Vorhandensein der Ausnahmegenehmigung. Spätestens eine Nachfrage beim Händler wird das Thema dann auflösen.