03.09.2018, 19:56
Verstehe ich es richtig, dass mithin auch einzelne (selbständige) Händler für ihre eigenen Euro 6b-Lagerfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen konnten, damit sie diese nun bis zum 31.08.2019 noch verkaufen können? D.h. die Händler sind bzw. waren gar nicht davon abhängig, dass GM und die anderen Hersteller Ausnahmegenehmigungen beantragt haben?
Wenn das so stimmt, dann war mir das völlig neu.
Wenn das so stimmt, dann war mir das völlig neu.