07.09.2018, 22:30
Als betroffener - C7 gekauft am 31.08. und "versucht" am 03.09. zuzulassen - ist meine Erfahrung und mein Kenntnisstand bisher folgender:
Die Zulassungsstelle hat mich, ohne mir das KFZ zuzulassen, wieder nach Hause geschickt, da ich keine Ausnahmegenehmigung vorweisen konnte.
GM war von dieser Thematik laut dem Händler überrascht (der Händler aber ebenso) und nun nach ein paar Tagen ist der Stand der, dass sich GM, für alle bereits offiziell bereits nach Europa eingeführten Modelle, eine Ausnahmegenehmigung erteilen lässt und diese auch definitiv erhält (Aussage von KBA an mich).
Jedoch muss ich auf die Ausnahmegenemigung jetzt bis Mitte kommender Woche warten - da will die Zeit wirklich nicht vergehen :-)
Die Dame vom KBA hat mir weiterhin erzählt, dass ab sofort Neufahrzeuge welche nicht nach WLTP getestet wurden, nicht mehr importiert werden dürfen/können. Fahrzeuge welche vor dem 01.09. bereits importiert waren, erhalten eine Ausnahmegenemigung auf die jeweilige VIN ausgestellt, welche 2 Jahre gültig ist. D.h. man kann diese Autos, welche jetzt noch da sind, bis zum 31.08.2020 anmelden. Diese Aussagen sind jetzt alle auf importierte Neufahrzeuge / Erstzulassungen gemünzt.
Die Zulassungsstelle hat mich, ohne mir das KFZ zuzulassen, wieder nach Hause geschickt, da ich keine Ausnahmegenehmigung vorweisen konnte.
GM war von dieser Thematik laut dem Händler überrascht (der Händler aber ebenso) und nun nach ein paar Tagen ist der Stand der, dass sich GM, für alle bereits offiziell bereits nach Europa eingeführten Modelle, eine Ausnahmegenehmigung erteilen lässt und diese auch definitiv erhält (Aussage von KBA an mich).
Jedoch muss ich auf die Ausnahmegenemigung jetzt bis Mitte kommender Woche warten - da will die Zeit wirklich nicht vergehen :-)
Die Dame vom KBA hat mir weiterhin erzählt, dass ab sofort Neufahrzeuge welche nicht nach WLTP getestet wurden, nicht mehr importiert werden dürfen/können. Fahrzeuge welche vor dem 01.09. bereits importiert waren, erhalten eine Ausnahmegenemigung auf die jeweilige VIN ausgestellt, welche 2 Jahre gültig ist. D.h. man kann diese Autos, welche jetzt noch da sind, bis zum 31.08.2020 anmelden. Diese Aussagen sind jetzt alle auf importierte Neufahrzeuge / Erstzulassungen gemünzt.