Ach du Sch...!
Falls das so wirklich stimmt (und nicht jemand bei den Behörden irgendwie "pennt"), dann spricht das dafür, dass die Ausnahmegenehmigungen für vor dem 01.09.18 versehentlich nicht erfasste VINs nun nicht mehr nachholbar sind. Unfassbar!
In diesem Fall wird man sich also vor dem Autokauf vom Händler verlässlich belegen lassen müssen, dass es für das Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung gibt und damit das Fahrzeug zulassungsfähig ist.
Hoffentlich klärt sich das bei dir noch, Daniel. Andernfalls dürfte das wohl eine Sache für den Anwalt sein. Denn dann hätte der Händler dir ja ein nicht zulassungsfähiges Auto verkauft.
Falls das so wirklich stimmt (und nicht jemand bei den Behörden irgendwie "pennt"), dann spricht das dafür, dass die Ausnahmegenehmigungen für vor dem 01.09.18 versehentlich nicht erfasste VINs nun nicht mehr nachholbar sind. Unfassbar!
In diesem Fall wird man sich also vor dem Autokauf vom Händler verlässlich belegen lassen müssen, dass es für das Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung gibt und damit das Fahrzeug zulassungsfähig ist.
Hoffentlich klärt sich das bei dir noch, Daniel. Andernfalls dürfte das wohl eine Sache für den Anwalt sein. Denn dann hätte der Händler dir ja ein nicht zulassungsfähiges Auto verkauft.