12.09.2018, 21:04
Zitat:Bei der Werkgarantie gilt doch die Beweislastumkehr
Nein, die Beweislastumkehr gilt nach Ablauf von sechs Monaten bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung eines Händlers.
Für eine darüber hinaus gehende Herstellergarantie gelten dessen jeweiligen Garantiebedingungen, wüsste aber nicht, dass ein Hersteller da eine Beweislastumkehr drin stehen hat.
Wenn GM Dir gestattet, darauf noch eine weitere zweijährige Garantieverlängerung abzuschließen, fände ich das echt einen guten Deal.
Dann kannst Du nach drei Jahren ein Auto mit weiteren drei Jahren Herstellergarantie verkaufen - wenn das kein wertbeeinflussendes Argument ist.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!