14.09.2018, 12:29
Mich würde mal interessieren, was genau bei Erteilen einer Ausnahmegenehmigung in den vorliegenden Fällen zu tun ist vom KBA.
Wenn man sich den Antrag so anschaut ist doch ein rein formaler Akt ohne weitere Prüfung oder sonst was. Die Sinnhaftigkeit kann
man schon in Frage stellen, wenn eh jeder Antrag genehmigt wird.
Und klar ... es ist ein EU-Thema.
Aber Deutschland ist ja Teil der EU und hätte hier bei der Umsetzung sich schon stärker einbringen müssen. Schließlich ist die Aussage
"alle anderen Hersteller kriegen das ja auch hin" komplett falsch.
Ich weis von Porsche, dass aktuell keine (!!!) Fahrzeuge der Serie 911 bestellbar & lieferbar sind (Ausnahme: Lagerfahrzeuge alle vor 01.09 produziert).
Kann man sich ja die Mühe mal machen auf Porsche.de einen Elfer zu konfigurieren.
Gleich am Anfang erhält man die Info über die Fahrzeugverfügbarkeit.
Ähnlich die Situation bei BMW, AUDI usw. So ziemlich alle Hersteller haben ein Problem mit den neuen Regeln.
Für mich nicht unbedingt ein Zeichen für eine professionelle Umsetzung der neuen Regeln.
Wenn man sich den Antrag so anschaut ist doch ein rein formaler Akt ohne weitere Prüfung oder sonst was. Die Sinnhaftigkeit kann
man schon in Frage stellen, wenn eh jeder Antrag genehmigt wird.
Und klar ... es ist ein EU-Thema.
Aber Deutschland ist ja Teil der EU und hätte hier bei der Umsetzung sich schon stärker einbringen müssen. Schließlich ist die Aussage
"alle anderen Hersteller kriegen das ja auch hin" komplett falsch.
Ich weis von Porsche, dass aktuell keine (!!!) Fahrzeuge der Serie 911 bestellbar & lieferbar sind (Ausnahme: Lagerfahrzeuge alle vor 01.09 produziert).
Kann man sich ja die Mühe mal machen auf Porsche.de einen Elfer zu konfigurieren.
Gleich am Anfang erhält man die Info über die Fahrzeugverfügbarkeit.
Ähnlich die Situation bei BMW, AUDI usw. So ziemlich alle Hersteller haben ein Problem mit den neuen Regeln.
Für mich nicht unbedingt ein Zeichen für eine professionelle Umsetzung der neuen Regeln.