16.09.2018, 15:03
Mein Händler hat mir schriftlich zugesichert, dass ich jederzeit den KV auflösen kann und das Geld am selben Tag rücküberwiesen wird.
Die Zulassung wird auf jeden Fall kommen - die Frage ist nur wann. Ich gehe auch davon aus, dass rein rechtlich das Thema absolut klar ist.
Die Nichtzulassungsfähigkeit würde einen Sachmangel darstellen, der nicht behoben werden kann und somit geht es in die Rückabwicklung.
Hier ist es unerheblich, ob man sich das im KV zusichern hat lassen.
Die Zulassung wird auf jeden Fall kommen - die Frage ist nur wann. Ich gehe auch davon aus, dass rein rechtlich das Thema absolut klar ist.
Die Nichtzulassungsfähigkeit würde einen Sachmangel darstellen, der nicht behoben werden kann und somit geht es in die Rückabwicklung.
Hier ist es unerheblich, ob man sich das im KV zusichern hat lassen.