16.09.2018, 15:32
(16.09.2018, 14:59)MikeG schrieb: Der springende Punkt ist derjenige, ob die Anträge rechtzeitig eingereicht wurden. Dass das der Fall ist, wurde bislang nicht widerlegt. Sondern das Problem ist offenbar die zeitnahe Bearbeitung der fristgerecht eingereichten Anträge und die Versendung der Anschreiben an die Händler.
Das würde bedeuten, dass die fristgerechte Einreichung der Anträge der -einzige- Faktor ist.
Laut KBA wird jeder Antrag im einzelnen bearbeitet und beurteilt. Es sei eben bei diesem Modell -nicht- klar, laut Frau Andersen, ob eine Sondergenehmigung erfolgt.
Daher sehe ich hier, nebst dem Eingangsdatum des Antrages, noch eine ausstehende inhaltliche Beurteilung, derer Ausgang offen ist.
@MikeG: Warum liege ich damit falsch? Ich lasse mich gern sachlich wieder einfangen.