(16.09.2018, 15:32)DanielHH schrieb: Das würde bedeuten, dass die fristgerechte Einreichung der Anträge der -einzige- Faktor ist.M. E. ist das Unsinn. Wenn der Antrag rechtzeitig eingereicht wurde, mit allen erforderlichen Papieren, dann besteht da m. E. kein Ermessensspielraum, sondern die Stattgabe des Antrags ist - nach der immer gleichen formalen Prüfung - lediglich eine Formsache.
Laut KBA wird jeder Antrag im einzelnen bearbeitet und beurteilt. Es sei eben bei diesem Modell -nicht- klar, laut Frau Andersen, ob eine Sondergenehmigung erfolgt. ...
Wir werden sehen. Vielleicht bin ja auch ich derjenige, der falsch liegt. Oder der Sachverhalt liegt anders und es wurden z. B. nicht alle Informationen, Papiere etc. rechtzeitig übermittelt. Aber das sind reine Mutmaßungen...