25.09.2018, 13:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.09.2018, 14:10 von DanielHH.
Bearbeitungsgrund: Ergänzung "in meinem Fall"
)
Was ist denn "uns wurde in Aussicht gestellt" für eine Aussage in einer Händlerinformation? Unprofessioneller geht's doch wohl nicht :)
Scheinbar gab es keine Verbindlichen Aussagen, sondern Konjunktive. So etwas gehört nicht in eine formelle Kundenmitteilung und ist eher Fingerpointing, um Dinge von sich zu weisen.
Welche der Angaben von GM/Cadillac ist denn eingetroffen?
Das KBA hat übrigens mitgeteilt, dass die Zulassung am Montag erfolgte, nicht wie von GM behauptet am Freitag. Auch habe man derlei Zusagen nicht gemacht.
Ich verstehe daher, dass das KBA keinen Bock mehr hat mit GM zu sprechen, so lange die Fakten verdreht werden.
Hab' doch selbst mit den Beteiligten mittlerweile telefoniert und ge-mailt, um zu verstehen, was hier gerade passiert. Steht doch auch jedem von euch frei, die Beteiligten bei Cadillac Schweiz oder dem KBA einfach mal anzurufen und die Fakten in diesem Thread zu überprüfen.
Bisher waren alle sehr auskunftsfreudig.
Das KBA hat sogar extra "Telefonslots", wo die Sachbearbeiter/-innen nichts anderes machen dürfen, als zu telefonieren. In der Zeit bearbeiten die nix anderes. Also "stört" man da auch nicht, insb. wenn man einfach mal super freundlich ist :)
Der Kern des "Versehens" von GM scheint zu sein, dass "fertig bearbeitet" nicht gleich "fertig bearbeitet" ist. D.h., wie in diesem Thread vorher erwähnt, dass das Gutachten vom Ingenieur bestätigt wurde heißt noch nicht, dass die Sachbearbeitung abgeschlossen ist.
Macht den Speck aber jetzt nicht mehr fetter, als er ohnehin schon ist
Kopf hoch - noch maximal 5 Tage.
PS: Übrigens, zum hier viel kritisierten juristischen Thema - Die Auslierferungsfrist laut Kaufvertrag war in meinem Fall "August 2018". Eine 4-wöchige Nachbesserungsfrist läuft bis 30.09.2018 (inkl. vertraglicher und gesetzlicher Nachbesserungsfrist). Danach bin ich persönlich auf Grund eines Vertragsbruchs der Gegenseite juristisch aus dem Vertrag raus.
Wagen ist somit nun noch zulassungsfähig bis Freitag, 28.09.2018.
Schaun' mer mal wie's ausgeht.
Das Schadenersatzthema läuft nebenher und Händler und ich arbeiten gerade an einer außergerichtlichen Lösung mit GM, da hier nachweisbare mit der Auslieferung verbundene, monetäre Schäden existieren.
Ein Angebot ist nun, dass der Händler meinen Wagen kostenfrei einwintert und ihn mir im März 2019 wieder ausliefert.
Damit ist eine Nutzung in 2018 vorauss. nicht mehr möglich und die Höhe des Schadenersatzes könnte sich u.a. nach der Wertminderung des Wagens nach der formellen Ankündigung der C8 im Januar richten, mit der einfach zu rechnen ist.
Auf dem Rücken des Händlers möchte ich das Thema nicht austragen - habe gerade noch mit dem Inhaber telefoniert.
Hab nun die Kontaktdaten des Geschäftsführers GM/Cadillac in der Schweiz und bin gespannt, zu welchem Entgegenkommen er bereit ist.
Allen Beteiligten ist das Lachen mittlerweile vergangen, denn ein im Juli bestelltes Auto, welches bei Bestellung 350km weit weg steht und in 2-5 Tagen da sein könnte, 2,5 Monate nicht liefern zu können, ist schon echt selten blöd gelaufen
Die Zulassungsthematik ist in meinem Fall ja nur die zweite Hälfte der Story.
Wundert mich also nicht, dass sich mein Fall nun bis zur Geschäftsführung in Zürich rumgesprochen hat.
Scheinbar gab es keine Verbindlichen Aussagen, sondern Konjunktive. So etwas gehört nicht in eine formelle Kundenmitteilung und ist eher Fingerpointing, um Dinge von sich zu weisen.
Welche der Angaben von GM/Cadillac ist denn eingetroffen?
Das KBA hat übrigens mitgeteilt, dass die Zulassung am Montag erfolgte, nicht wie von GM behauptet am Freitag. Auch habe man derlei Zusagen nicht gemacht.
Ich verstehe daher, dass das KBA keinen Bock mehr hat mit GM zu sprechen, so lange die Fakten verdreht werden.
Hab' doch selbst mit den Beteiligten mittlerweile telefoniert und ge-mailt, um zu verstehen, was hier gerade passiert. Steht doch auch jedem von euch frei, die Beteiligten bei Cadillac Schweiz oder dem KBA einfach mal anzurufen und die Fakten in diesem Thread zu überprüfen.
Bisher waren alle sehr auskunftsfreudig.
Das KBA hat sogar extra "Telefonslots", wo die Sachbearbeiter/-innen nichts anderes machen dürfen, als zu telefonieren. In der Zeit bearbeiten die nix anderes. Also "stört" man da auch nicht, insb. wenn man einfach mal super freundlich ist :)
Der Kern des "Versehens" von GM scheint zu sein, dass "fertig bearbeitet" nicht gleich "fertig bearbeitet" ist. D.h., wie in diesem Thread vorher erwähnt, dass das Gutachten vom Ingenieur bestätigt wurde heißt noch nicht, dass die Sachbearbeitung abgeschlossen ist.
Macht den Speck aber jetzt nicht mehr fetter, als er ohnehin schon ist
Kopf hoch - noch maximal 5 Tage.
PS: Übrigens, zum hier viel kritisierten juristischen Thema - Die Auslierferungsfrist laut Kaufvertrag war in meinem Fall "August 2018". Eine 4-wöchige Nachbesserungsfrist läuft bis 30.09.2018 (inkl. vertraglicher und gesetzlicher Nachbesserungsfrist). Danach bin ich persönlich auf Grund eines Vertragsbruchs der Gegenseite juristisch aus dem Vertrag raus.
Wagen ist somit nun noch zulassungsfähig bis Freitag, 28.09.2018.
Schaun' mer mal wie's ausgeht.
Das Schadenersatzthema läuft nebenher und Händler und ich arbeiten gerade an einer außergerichtlichen Lösung mit GM, da hier nachweisbare mit der Auslieferung verbundene, monetäre Schäden existieren.
Ein Angebot ist nun, dass der Händler meinen Wagen kostenfrei einwintert und ihn mir im März 2019 wieder ausliefert.
Damit ist eine Nutzung in 2018 vorauss. nicht mehr möglich und die Höhe des Schadenersatzes könnte sich u.a. nach der Wertminderung des Wagens nach der formellen Ankündigung der C8 im Januar richten, mit der einfach zu rechnen ist.
Auf dem Rücken des Händlers möchte ich das Thema nicht austragen - habe gerade noch mit dem Inhaber telefoniert.
Hab nun die Kontaktdaten des Geschäftsführers GM/Cadillac in der Schweiz und bin gespannt, zu welchem Entgegenkommen er bereit ist.
Allen Beteiligten ist das Lachen mittlerweile vergangen, denn ein im Juli bestelltes Auto, welches bei Bestellung 350km weit weg steht und in 2-5 Tagen da sein könnte, 2,5 Monate nicht liefern zu können, ist schon echt selten blöd gelaufen
Die Zulassungsthematik ist in meinem Fall ja nur die zweite Hälfte der Story.
Wundert mich also nicht, dass sich mein Fall nun bis zur Geschäftsführung in Zürich rumgesprochen hat.