29.09.2018, 15:34
Ja, habe ich!
Meine 81er habe ich vor vier Jahren aus USA importiert, hier die Abnahmen machen lassen, in Marburg genehmigen lassen und dann zugelassen.
Die Begründungen für die Ausnahmegenehmigungen bei rotem Blinker und Warnbklinker lauteten:
"kein Austauschrücklicht mit gelben Blinkern in diesem Baujahr erhältlich, würde den Eindruck als Oldtimer stark beeinträchtigen"
Das ist das Entscheidende: Er muss die Ausnahmegenehmigung auch entsprechend begründen.
Ähnliche Begründung gab es bei nicht verstellbarer Rückenlehne des Fahrersitzes und Platz für hinteres amtliches Kennzeichen.
Das ging alles problemlos in Marburg durch.
Gruß
JR
Meine 81er habe ich vor vier Jahren aus USA importiert, hier die Abnahmen machen lassen, in Marburg genehmigen lassen und dann zugelassen.
Die Begründungen für die Ausnahmegenehmigungen bei rotem Blinker und Warnbklinker lauteten:
"kein Austauschrücklicht mit gelben Blinkern in diesem Baujahr erhältlich, würde den Eindruck als Oldtimer stark beeinträchtigen"
Das ist das Entscheidende: Er muss die Ausnahmegenehmigung auch entsprechend begründen.
Ähnliche Begründung gab es bei nicht verstellbarer Rückenlehne des Fahrersitzes und Platz für hinteres amtliches Kennzeichen.
Das ging alles problemlos in Marburg durch.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!