22.12.2018, 15:28
Moin Corvettefreunde,
klar könnte ich mehr zum sehr weiten Thema Zulassungsrecht schreiben.
Wie erkannt, war es hier nicht das Thema.
So viel grundsätzlich.
Es ist ein gravierender Unterschied, ob ein vom KBA anerkannter Hersteller Fahrzeuge in Serie produziert und im Geltungsbereich des nationalen und EU-Zulassungsrechts im Rahmen einer erteilten ABE zulassen möchte. Und dafür garantieren muss, dass die gefertigten Fahrzeuge der erteilten ABE entsprechen.
Oder ob jemand oder auch ein solcher Hersteller (z.B. Sonderserie) eine Kleinserie oder auch ein einzelnes Fahrzeug zulassen möchte.
Dafür gibt es im Zulassungsrecht das Instrument der Einzelabnahme.
Bei einer Einzelabnahme wird nur das eine Fahrzeug entsprechend der Zulassungsvorgaben betrachtet.
Und jetzt kommen wir zum entscheidenden Moment.
Bei einer Einzelabnahme kann der technische Prüfingenieur/Sachverständige auf die vorhandenen Ausnahmemöglichkeiten z.B. der StVZO zurückgreifen.
Oder auch mal im Rahmen einer Auslegung toleranter fungieren.
Da gibt es unzählige Beispiele.
Wenn man zum Beispiel ein US-Fahrzeug importiert, kann es sein, dass sie auf dem Glas (Lampen etc.) nur ein DOT-Zeichen befindet. Dieses kann im Rahmen der Einzelabnahme als entsprechend EU-konform anerkannt werden.
Das funktioniert bei einer Serienherstellung im Rahmen einer ABE so nicht. Hier sind recht enge Grenzen vorhanden.
Da gibt es unzählige Beispiele für Ausnahmeauslegungen im Rahmen von Einzelabnahmen und dazu die entsprechenden §§ in der StVZO.
Dann gibt es auch die Möglichkeit einer Einzelabnahme in einem anderen EU-Land. Zum Beispiel Luxenburg.
Das ist wieder ein anderes Thema.
Ich wollte es nur ganz kurz erläutern, was grob der Unterschied ist.
Aber. Einfacher wird es insgesamt nicht. Das stimmt.
Gruß,
Rocketman
klar könnte ich mehr zum sehr weiten Thema Zulassungsrecht schreiben.
Wie erkannt, war es hier nicht das Thema.
So viel grundsätzlich.
Es ist ein gravierender Unterschied, ob ein vom KBA anerkannter Hersteller Fahrzeuge in Serie produziert und im Geltungsbereich des nationalen und EU-Zulassungsrechts im Rahmen einer erteilten ABE zulassen möchte. Und dafür garantieren muss, dass die gefertigten Fahrzeuge der erteilten ABE entsprechen.
Oder ob jemand oder auch ein solcher Hersteller (z.B. Sonderserie) eine Kleinserie oder auch ein einzelnes Fahrzeug zulassen möchte.
Dafür gibt es im Zulassungsrecht das Instrument der Einzelabnahme.
Bei einer Einzelabnahme wird nur das eine Fahrzeug entsprechend der Zulassungsvorgaben betrachtet.
Und jetzt kommen wir zum entscheidenden Moment.
Bei einer Einzelabnahme kann der technische Prüfingenieur/Sachverständige auf die vorhandenen Ausnahmemöglichkeiten z.B. der StVZO zurückgreifen.
Oder auch mal im Rahmen einer Auslegung toleranter fungieren.
Da gibt es unzählige Beispiele.
Wenn man zum Beispiel ein US-Fahrzeug importiert, kann es sein, dass sie auf dem Glas (Lampen etc.) nur ein DOT-Zeichen befindet. Dieses kann im Rahmen der Einzelabnahme als entsprechend EU-konform anerkannt werden.
Das funktioniert bei einer Serienherstellung im Rahmen einer ABE so nicht. Hier sind recht enge Grenzen vorhanden.
Da gibt es unzählige Beispiele für Ausnahmeauslegungen im Rahmen von Einzelabnahmen und dazu die entsprechenden §§ in der StVZO.
Dann gibt es auch die Möglichkeit einer Einzelabnahme in einem anderen EU-Land. Zum Beispiel Luxenburg.
Das ist wieder ein anderes Thema.
Ich wollte es nur ganz kurz erläutern, was grob der Unterschied ist.
Aber. Einfacher wird es insgesamt nicht. Das stimmt.
Gruß,
Rocketman
Hinweis: Personen mit einem übertriebenen Sicherheitsbedürfnis sollten besser das Corvettefahren unterlassen!