23.12.2018, 12:16
O.K. dann schreibe ich es nochmals - die Zulassung einer C7 ZR 1 ist grundsätzlich in "D" nicht möglich; hier wird/wurde (z.B. einfach mal die falschen Emmissionswerte der Z06 dokumentieren) halt getrickst wie in der Vergangenheit was aber bei den heutigen Regeln auch im Nachgang "ganz übel aufstoßen kann".
Grundsätzlich sieht die aktualisierte Zulassungsverordnung vor, dass nur Fahrzeuge (mit nur Euro 6 Norm) die vor dem 01.09.2018 egal wo in der Welt zugelassen waren auch in "D" grundsätzlich eine Zulassung bekommen können. Deshalb versuchen es jetzt einige bekannte Importeure mit Tageszulassungen.
Der ganze Hype mit Ausnahmegenehmigung oder Tageszulassungen bis 30.08.2018 sollte doch jedem der nur halbwegs lesen und begreifen kann verdeutlichen, dass man den Sumpf der Gefälligkeitsgutachten , "Spezial Eintragungen und Einzelabnahmen" usw. usw. usw. trocken legen will.
Wolly #108
Grundsätzlich sieht die aktualisierte Zulassungsverordnung vor, dass nur Fahrzeuge (mit nur Euro 6 Norm) die vor dem 01.09.2018 egal wo in der Welt zugelassen waren auch in "D" grundsätzlich eine Zulassung bekommen können. Deshalb versuchen es jetzt einige bekannte Importeure mit Tageszulassungen.
Der ganze Hype mit Ausnahmegenehmigung oder Tageszulassungen bis 30.08.2018 sollte doch jedem der nur halbwegs lesen und begreifen kann verdeutlichen, dass man den Sumpf der Gefälligkeitsgutachten , "Spezial Eintragungen und Einzelabnahmen" usw. usw. usw. trocken legen will.
Wolly #108