Jetzt darf nur noch die Umwelt(schutz)zonen nicht mit den NOX Verbotszonen zusammen geworfen werden. Das sind zwei paar Stiefel, bei dem ein Fahrzeug durchaus mit einer grünen Euro4 Plakette in die Umweltschutzzone einfahren darf aber eben nicht in die NOX Verbotszone. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die beiden Zonen zusammen fallen, was derzeit, so weit ich weiß, nur in Stuttgart der Fall ist.
Macht das Ganze nicht klarer, zeigt aber häufig die in sich widersprüchliche Argumentation. Gerade die Fahrzeuge ab '90 dürften zum überwiegenden Teil in die Umweltschutzzonen einfahren, weil ab '89 ein geregelter KAT Pflicht war und die alle eine grüne Euro4 Plakette tragen. Das Steuerargument zieht ebenfalls nicht, wie die Beispielrechnung eindrucksvoll zeigt.
Ansonsten bin ich bei Zuendler, ganz uneigennützig natürlich - gegen generelle Geschwindkeitsbegrenzungen auf den Bundesfernstraßen im übrigen auch.
Macht das Ganze nicht klarer, zeigt aber häufig die in sich widersprüchliche Argumentation. Gerade die Fahrzeuge ab '90 dürften zum überwiegenden Teil in die Umweltschutzzonen einfahren, weil ab '89 ein geregelter KAT Pflicht war und die alle eine grüne Euro4 Plakette tragen. Das Steuerargument zieht ebenfalls nicht, wie die Beispielrechnung eindrucksvoll zeigt.
Ansonsten bin ich bei Zuendler, ganz uneigennützig natürlich - gegen generelle Geschwindkeitsbegrenzungen auf den Bundesfernstraßen im übrigen auch.
Viele Grüße und bleib gesund
Andreas
Andreas