19.02.2019, 17:15
Bei der (freiwilligen) Garantie gibt es keine Beweislastumkehr nach 6 Monaten, das gilt nur für die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung). Im Falle des Falles wird der Hersteller regelmäßig versuchen seine Eintrittspflicht zu umgehen, da eine Veränderung vorgenommen wurde. Im Falles des Falles darfst Du deinen Anspruch dann versuchen einzuklagen und musst nachweisen dass die durchgeführte Veränderung nicht ursächlich für den Schaden war. Das dürfte in einigen Fällen unmöglich aber zumindest immer sehr teuer werden.