24.07.2019, 11:29
Bezüglich Versicherungsschutz:
Solange die Veranstaltung als Fahrtraining, Fahrsicherheitstraining, Rundstreckentraining, Trackday oder was auch immer ohne Zeitnahme ausgeschrieben ist, gilt Versicherungsschutz. Versicherungsschutz gilt nicht, wenn an Veranstaltungen teilgenommen wird, die zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ausgeschrieben sind oder direkt als Rennen ausgeschrieben sind.
Alle guten Trainigsveranstaltungen haben diesen Passus (ohne Zeitnahme) in ihrer Ausschreibung stehen.
Einige Versicherungen schreiben direkt ins Vertragswerk, dass prinzipiell Fahrten auf Rennstrecken, Rundkursen oder speziell Nordschleife (auch ohne Zeitnahme) etc. vom Versicherungssutz ausgeschlossen sind. Wenn das nicht drin steht, ist auch das versichert.
Um ganz sicher zu gehen, kann man natürlich die Versicherungsgesellschaft auch um Auskuft bitten, aber irgendwie hat das was von "schlafende Hunde wecken".
Wenn man gut mit dem Vermittler ist, sollte man besser mit ihm in den Vertrag und die Vertragsbedingungen hineinsehen.
Das sind die Dinge, die ich mir recherchiert habe. Hat natürlich keine Allgemeingültigkeit. Ihr müsst da selber Akten wälzen.
Bis bald - Jörg
Solange die Veranstaltung als Fahrtraining, Fahrsicherheitstraining, Rundstreckentraining, Trackday oder was auch immer ohne Zeitnahme ausgeschrieben ist, gilt Versicherungsschutz. Versicherungsschutz gilt nicht, wenn an Veranstaltungen teilgenommen wird, die zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ausgeschrieben sind oder direkt als Rennen ausgeschrieben sind.
Alle guten Trainigsveranstaltungen haben diesen Passus (ohne Zeitnahme) in ihrer Ausschreibung stehen.
Einige Versicherungen schreiben direkt ins Vertragswerk, dass prinzipiell Fahrten auf Rennstrecken, Rundkursen oder speziell Nordschleife (auch ohne Zeitnahme) etc. vom Versicherungssutz ausgeschlossen sind. Wenn das nicht drin steht, ist auch das versichert.
Um ganz sicher zu gehen, kann man natürlich die Versicherungsgesellschaft auch um Auskuft bitten, aber irgendwie hat das was von "schlafende Hunde wecken".
Wenn man gut mit dem Vermittler ist, sollte man besser mit ihm in den Vertrag und die Vertragsbedingungen hineinsehen.
Das sind die Dinge, die ich mir recherchiert habe. Hat natürlich keine Allgemeingültigkeit. Ihr müsst da selber Akten wälzen.
Bis bald - Jörg