06.08.2019, 15:24
Hi Stefan,
der Kaltlaufregler darf drin bleiben, Abgasverbesserungen sind generell auch unabhängig von dem Verfügbarkeitsdatum zulässig -- genauso wie die Nachrüstung von Rückhaltesystemen (Gurten). Umweltschutz bzw. Sicherheit stehen vor dem Anspruch auf historische Korrektheit. Ich persönlich würde aber eher versuchen, den Kaltlaufregler wieder auszubauen -- ein Teil weniger, das Ärger machen kann. Steuerlich macht es mit H-Kennzeichen ja keinerlei Unterschied.
Ob es damals schon Getriebeölkühler gab, weiß ich nicht. Ich denke aber nicht, dass das jemand beanstandet.
Viele Grüße, Mirko
der Kaltlaufregler darf drin bleiben, Abgasverbesserungen sind generell auch unabhängig von dem Verfügbarkeitsdatum zulässig -- genauso wie die Nachrüstung von Rückhaltesystemen (Gurten). Umweltschutz bzw. Sicherheit stehen vor dem Anspruch auf historische Korrektheit. Ich persönlich würde aber eher versuchen, den Kaltlaufregler wieder auszubauen -- ein Teil weniger, das Ärger machen kann. Steuerlich macht es mit H-Kennzeichen ja keinerlei Unterschied.
Ob es damals schon Getriebeölkühler gab, weiß ich nicht. Ich denke aber nicht, dass das jemand beanstandet.
Viele Grüße, Mirko